Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Satzung der Jagdgenossenschaft Quetzen

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Quetzen hat am 22.02.2024 eine neue Satzung beschlossen. Diese wurde am 28.02.2024 gem. § 9 Bundesjagdgesetz (BJG) i.V.m. § 7 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJG-NRW) durch den Landrat des  Kreises Minden-Lübbecke  als untere staatliche Verwaltungsbehörde genehmigt.

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Quetzen  liegt gem. § 16 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Quetzen  im Zeitraum

vom 29. Juli 2024 bis einschließlich 13. August 2024

bei der Stadt Petershagen im Ordnungsamt, Bahnhofstraße  62  während der Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Einsicht aus.

Zurück zum Anfang