Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Satzung der Jagdgenossenschaft Quetzen
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Quetzen hat am 22.02.2024 eine neue Satzung beschlossen. Diese wurde am 28.02.2024 gem. § 9 Bundesjagdgesetz (BJG) i.V.m. § 7 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJG-NRW) durch den Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde genehmigt.
Die Satzung der Jagdgenossenschaft Quetzen liegt gem. § 16 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Quetzen im Zeitraum
vom 29. Juli 2024 bis einschließlich 13. August 2024
bei der Stadt Petershagen im Ordnungsamt, Bahnhofstraße 62 während der Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Einsicht aus.